Vorstand
Vorsitzende des Vorstands
Sabine Knickrehm
Vita
Sabine Knickrehm, Vorstandsvorsitzende war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg – einstufige Juristenausbildung – zunächst als Rechtsanwältin mit Schwerpunkten im Arbeits- und Sozialrecht in Hamburg tätig. Anschließend ging sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht nach Kassel und von dort aus in die Hessische Sozialgerichtsbarkeit; ab August 1986 als Richterin am Sozialgericht in Frankfurt am Main und ab Januar 1991 am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. 2003 wechselte sie aus der Berufungsinstanz als Richterin an das BSG. Mehr ...
Link: Bundessozialgericht
Stellvertretender Vorsitzender des
Vorstands
Prof. Dr. Christian Rolfs
Vita
Prof. Dr. Christian Rolfs, Stellvertretender
Vorsitzender des Vorstands, Jahrgang 1966, ist seit 2009
Professor an der Universität zu Köln und dort Direktor des
Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und
Sozialrecht. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in
Mainz ist er 1994 in Köln promoviert und 1999 in Hagen mit einer
Arbeit über „Das Versicherungsprinzip im
Sozialversicherungsrecht“ habilitiert worden. Er ist
Mitherausgeber und Autor zahlreicher Werke zum Sozialrecht,
darunter dem Kasseler Kommentar, dem Beck’schen
Online-Kommentar, des Jahrbuchs des Sozialrechts sowie der Neuen
Zeitschrift für Sozialrecht.
Link: Instituts für Versicherungsrecht der Universität zu Köln
Weitere Mitglieder des Vorstands:
Antonia Fischer-Dieskau
Vita
Antonia Fischer-Dieskau geboren 1981 in Berlin, 2 Kinder,
absolvierte nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 2002
bis 2006 an der Freien Universität Berlin ihr Referendariat am
Kammergericht Berlin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Nach dem
Zweiten Staatsexamen begann sie 2011 ihre Tätigkeit beim
Arbeitgeberverband Gesamtmetall als Referentin der Abteilung
Sozialpolitik. 2014 übernahm sie die Leitung der Abteilung. Sie
beschäftigt sich dort schwerpunktmäßig mit den Themen
Altersvorsorge (insbesondere der betrieblichen Altersvorsorge),
dem Sozialversicherungsrecht (insbesondere Renten- und
Krankenversicherungsrecht, sowie seit der Corona-Pandemie mit
dem Kurzarbeitergeld) und der betrieblichen Personalpolitik.
Link: Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.
Prof. Dr. Constanze Janda
Vita
Prof. Dr. Constanze Janda Jahrgang 1976, studierte
Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
und Europäisches Sozialrecht am Roskilde Universitetscenter
(Dänemark) und an der Katholieke Universiteit Leuven (Belgien).
2000 ist sie in Jena promoviert worden und habilitierte sich
2012 ebenda mit einer Arbeit über „Migranten im Sozialstaat“.
Von 2013 bis 2016 war sie Professorin für Sozialrecht,
Arbeitsrecht und Zivilrecht an der SRH Hochschule Heidelberg.
Seit 2016 ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für Sozialrecht und
Verwaltungswissenschaft an der Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer.
Link: Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Thomas Kaulisch
Vita
Thomas Kaulisch studierte von 1990 bis 1997
Volkswirtschaftslehre, Politikwissenschaft, Anglistik und
Philosophie an der Universität zu Köln, Abschlüsse:
Diplom-Volkswirt und Anglist (M.A.); anschließend war er als
wissenschaftlicher Mitarbeiter und Referent im Deutschen
Bundestag sowie seit 1999 in unterschiedlichen Verwendungen als
Referent, Referatsleiter, Unterabteilungsleiter im
Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung, Auswärtigen Amt und Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und seit September 2020 als Leiter der Abteilung
„Sozialversicherung, Alterssicherung“ im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales tätig.
Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Michael Löher Ass. jur.
Vita
Michael Löher studierte von 1986 bis 1989
Rechtswissenschaften in Osnabrück, absolvierte sein
Referendariat beim OLG Celle und war von 1989 bis 1990 im
Wissenschaftlichen Dienst einer Fraktion im Niedersächsischen
Landtag mit den Schwerpunkten Soziales, Organisation und
Verwaltung tätig.
Von 1991 bis 2000 schlossen sich folgende
Tätigkeiten in der Ministerialverwaltung des Landes
Sachsen-Anhalt an: Referatsleiter für Kabinetts- und
Landtagsangelegenheiten im Ministerium für Finanzen – Leiter des
Büros des Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei –
stellvertretender Abteilungsleiter und ...
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Link: Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Robert Nazarek
Vita
Robert Nazarek Jahrgang 1960, ist in Berlin aufgewachsen. Nach einer Facharbeiterausbildung und dem Studium der Elektrotechnik in der DDR war er in der Zeit der politischen Wende Betriebsratsvorsitzender. 1991 begann er die Ausbildung zum DGB Rechtssekretär im Rechtsseminar an der Akademie der Arbeit in Frankfurt/Main. Ab 1993 DGB war er als Rechtssekretär in Berlin, zunächst mit Arbeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht später im Sozialrecht. Seit Oktober 2010 ist er Referatsleiter Sozialrecht in der Abteilung Recht des DGB-Bundesvorstandes.
Link: DGB Bundesvorstand
Olaf Rademacker
Vita
Olaf Rademacker geboren 1963 in Hamburg, studierte 1983 bis
1991 Rechtswissenschaften in Hamburg (einstufige
Juristenausbildung) und war anschließend bis 1997 als Jurist in
der Bundeszentrale der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung tätig. Ab 1997 war er Richter in der Schleswig
Holsteinischen Sozialgerichtsbarkeit mit Abordnungen als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht (2001)
sowie als Referent an das Bundesgesundheitsministerium (2011).
Seit 2013 ist er Richter am Bundessozialgericht (BSG) in dem für
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts zuständigen 6. Senat
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Link: Bundessozialgericht
Pia Rixner
Vita
Pia Rixner, geboren 1991, studierte
Rechtswissenschaften in Freiburg und absolvierte ihr
Referendariat am Landgericht Waldshut-Tiengen zwischen 2012 und
2020. Nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens begann sie
als Trainee im Nachwuchsprogramm der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Nach einjähriger Station
bei einem mittelbaren Mitgliedsverband arbeitet sie seit 2022
als Referentin in der Abteilung Soziale Sicherung bei der BDA
mit dem Schwerpunkt der Rentenpolitik und ist stellvertretendes
Vorstandsmitglied der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Link: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Gundula
Roßbach
Vita
Gundula Roßbach Jahrgang 1964, arbeitete nach ihrer Ausbildung als Verwaltungsinspektorin in der Kommunalverwaltung. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften in Bonn mit Referendariat in Koblenz. Nach ihrer Tätigkeit beim Landkreistag Brandenburg wechselte Gundula Roßbach 1997 zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. 2006 wurde Gundula Roßbach stellvertretende Geschäftsführerin sowie 2009 Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. 2014 wechselte sie als Direktorin zur Deutschen Rentenversicherung Bund und ist dort seit dem 1.1.2017 Präsidentin.
Link: Deutsche Rentenversicherung
Amélie
Schummer
Vita
Amélie Schummer geboren 1977, absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und das Referendariat am Landgericht Limburg a.d. Lahn. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen nahm sie 2006 eine Tätigkeit als Rechtssekretärin bei der DGB Rechtsschutz GmbH auf. 2009 wechselte sie zur IG Metall Geschäftsstelle Stuttgart und war in diesem Rahmen auch in der Bezirksleitung der IG Metall Baden-Württemberg tätig. Heute ist sie im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/betriebliche Altersversorgung beim Vorstand der IG Metall beschäftigt und arbeitet dort überwiegend im sozialrechtlichen Bereich.
Link: IG Metall
(Assoziiertes Mitglied)
Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Petra Knorr
Vita
Dr. Petra Knorr ist seit 2019 Richterin am
Bundessozialgericht und dem für die Gesetzliche
Krankenversicherung, Pflegeversicherung und
Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat zugewiesen. Sie
war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den
Universitäten Bonn und Mainz, dem Referendariat in Koblenz und
einer sozialrechtlichen Promotion am Institut für Deutsches und
Europäisches Arbeits- und Sozialrecht in Köln ab 1997 Richterin
am Sozialgericht Dortmund. 2004 wechselte sie an das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
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Link: Bundessozialgericht
Der Deutsche Sozialrechtsverband wird durch die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den Vorstand tätig. Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Verbandsausschusses muss sowohl der mitgliederschaftlichen Basis als auch den Zwecken des Verbandes Rechnung tragen.
Vorsitzende des Vorstandes ist Sabine
Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht,
stellv. Vorsitzende: Prof. Dr. Christian Rolfs, Direktor des
Instituts für Versicherungsrecht der Universität zu Köln.
Ehrenvorsitzende des Vorstandes sind Professor Dr. Georg Wannagat †, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel, Professor Dr. Hans F. Zacher †, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., München und Prof. Dr. Otto-Ernst Krasney †, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel.
Vorsitzender des Verbandsausschusses, dessen 70 Mitglieder eine umfassende Reflektion der einschlägigen Erfahrungen, Erkenntnisse und Interessen gewährleisten, ist Dr. Martin Krasney.
Der Verbandsausschuss besteht aus höchstens 80 Mitgliedern, die
von der Verbandsversammlung auf vier Jahre gewählt werden.
Dem Verbandsausschuss sollen angehören:
10 Berufsrichter als Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit des Bundes
und der Länder,
2 Berufsrichter als Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit des
Bundes und der Länder,
4 Ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit (darunter 2
Versicherte und 2 Arbeitgeber),
2 Vertreter der Anwaltschaft,
5 Vertreter der Arbeitgeber-Organisationen,
5 Vertreter der Arbeitnehmer-Organisationen,
3 Vertreter der Behinderten-Verbände,
4 Vertreter der Verbände der GKV,
2 Vertreter der Wohlfahrtsverbände,
2 Vertreter der Deutschen Unfallversicherung,
3 Vertreter der Rentenversicherungsträger,
1 Vertreter der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
1 Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
1 Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,
1 Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
1 Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
1 Vertreter der Privaten Krankenversicherung,
1 Vertreter der betrieblichen Altersversorgung,
8 Vertreter der Wissenschaft,
12 Vertreter der an Gesetzgebung und Verwaltung auf den Gebieten des
Sozialrechts beteiligten Behörden.