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Grundsatz

Deutscher Sozialrechtsverband e.V.

Aufgaben

Der Deutsche Sozialrechtsverband wurde am 3. Februar 1965 in Essen als Deutscher Sozialgerichtsverband gegründet. Aufgabe des Verbands ist die Pflege des Sozialrechts in Wissenschaft und Praxis. Der Erreichung dieses Ziels dienen insbesondere die Tagungen des Verbandes. Im Mittelpunkt steht das Recht der staatlichen Sozialleistungen. Mit der 1982 vollzogenen Umbenennung in Deutscher Sozialrechtsverband wird betont, dass es sich nicht um einen Berufsverband, sondern um einen Verband handelt, der dem Dialog zwischen allen im Sozialrecht Beschäftigten dienen soll. Angesprochen sind nicht allein Richter und Rechtsanwälte, sondern ebenso Vertreter von Sozialleistungsträgern, Ministerien, Verbänden sowie Wissenschaftler. Eine Besonderheit des Deutschen Sozialrechtsverbands besteht darin, dass neben fachlich qualifizierten Einzelpersonen aus Wissenschaft und Praxis ein breites Spektrum unterschiedlicher Verbände korporative Mitglieder sind. Dazu gehören Gewerkschaften ebenso wie Arbeitgeberverbände, Wohlfahrtsverbände, Behindertenverbände, Sozialversicherungsträger und Ministerien.

Organe des Deutschen Sozialrechtsverbands sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Vorstand.

Über die Geschichte und Zielsetzung des Deutschen Sozialrechtsverbands informiert ein Aufsatz, den Prof. Dr. Ulrich Becker anlässlich des 50-jährigen Bestehens im Jahr 2015 in der Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbands (SDSRV Bd 66 S. 9) veröffentlicht hat.
Der Aufsatz kann hier heruntergeladen werden.

 

Bundestagung

Jeweils im Abstand von zwei Jahren - im Wechsel mit den Verbandsausschuss-Tagungen - richtet der Sozialrechtsverband Bundestagungen aus. Von den jährlich stattfindenden Kontaktseminaren unterscheiden sich die Bundestagungen durch eine in der Regel übergreifende Themenstellung und die stärkere Betonung von Grundfragen des Sozialrechts. Die Tagungsbeiträge werden in der Schriftenreihe des Deutschen Sozialrechtsverbands dokumentiert.


Kontaktseminar

Mit dem Kontaktseminar verwirklicht der Deutsche Sozialrechtsverband sein Ziel der Pflege des Sozialrechts in Wissenschaft und Praxis indem er diese zusammenbringt. Die Veranstaltung widmet sich alljährlich einem sozialpolitisch und sozialrechtlich aktuellen Thema und gibt Gelegenheit zur gleichzeitigen wissenschaftlichen sowie praktischen Betrachtung. Wissenschaftler und Praktiker sollen miteinander ins Gespräch kommen, nicht nur um das Verständnis für die jeweils andere Profession zu stärken, sondern auch um Ideen für die Weiterentwicklung der eigenen Position sowie des eigenen Handelns zu entwickeln. Die Tagungsbeiträge werden in Sozialrecht aktuell dokumentiert.


Verbandsausschuss-Tagung

Mit der Verbandsausschuss-Tagung wird der vielfältige Sachverstand der Mitglieder des Verbandsausschusses für die Arbeit des Deutschen Sozialrechtsverbandes nutzbar gemacht. Mitglieder des Verbandsausschusses sind ua Richter, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, von Behinderten und Wohlfahrtsverbänden, von Sozialversicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie von Behörden und Ministerien. Die Verbandsausschusstagungen, die regelmäßig alle 2 Jahre - jeweils alternierend mit der Bundestagung - stattfinden, geben den Mitgliedern des Verbandausschusses Gelegenheit, sozialrechtliche Fragen aus den unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten und fachlich miteinander zu diskutieren.


Doktorandenseminar

Zu den Zwecken des Deutschen Sozialrechtsverbandes zählen seit jeher die Förderung von wissenschaftlichen Institutionen und Lehrstühlen auf dem Arbeitsgebiet des Verbandes, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten sowie die Veranstaltung von Arbeitstagungen zur Erörterung von Fragen aus Wissenschaft und Praxis. Es hat sich daher zu einer Tradition entwickelt, dass der Verband regelmäßig Doktoranden, die auf dem Gebiet des Sozialrechts forschen, zu einem gemeinsamen Seminar einlädt. Hier besteht für den wissenschaftlichen Nachwuchs die gute Möglichkeit, die eigene Arbeit mit einem Kurzreferat vorzustellen und über die eigenen und fremden Thesen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontrovers zu diskutieren.


Sozialrechtslehrertagung

Der wissenschaftliche Fortschritt auf dem Gebiet des Sozialrechts erfordert einen regelmäßigen Austausch der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nicht nur über aktuelle, sondern auch über grundlegende Themen des Faches. Die seit den 1970er-Jahren regelmäßig alle drei Jahre an wechselnden Orten im Bundesgebiet veranstalteten Sozialrechtslehrertagungen des Verbandes ermöglicht diesen Diskurs abseits tagesaktueller Symposien und Seminare. Schwerpunkte bildeten zuletzt etwa die „Sozialrechtsgeltung in der Zeit“ (Frankfurt am Main 2006), das „Sozialrecht in Europa“ (Köln 2009), die „Selbstständigkeit und Abhängigkeit der Dogmatik des Sozialrechts“ (Hannover 2012) und „Das Sozialrecht und seine Nachbardisziplinen“ (Kassel 2015). Von Zeit zu Zeit wird in diesem Rahmen ein Blick auch auf den Stand der Lehre des Sozialrechts an den Universitäten und sonstigen Hochschulen geworfen. Die Vorträge werden in der Schriftenreihe des Verbandes dokumentiert. Die Organisation obliegt den beiden Hochschullehrern im Vorstand des Verbandes sowie einem Ortsausschuss.


Mitglieder

Für die Wirksamkeit des Verbandes ist es besonders wichtig, dass seine Arbeit sowohl von Einzelmitgliedern als auch von den korporativen Mitgliedern getragen und gestaltet wird.

Als Einzelmitglieder gehören dem Verband u.a. Hochschullehrer, Richter - auch ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit -, Angehörige der Ministerien und der einschlägigen Verwaltungen, juristische Mitarbeiter und sonst fachlich qualifizierte Persönlichkeiten der sozialpolitischen Verbände und Organisationen sowie Rechtsanwälte an.

Korporative Mitglieder sind Bund und Länder, Verbände der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Behinderten mit sozialpolitischer Zielsetzung, Versicherungsträger und ihre Zusammenschlüsse, Ärztevereinigungen und andere sozialrechtlich kompetente Organisationen.

Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt z.Z. EUR 30,00 jährlich. Der Mitgliedsbeitrag für korporative Mitglieder wird jeweils vereinbart. Die in der Schriftenreihe laufend erscheinenden Veröffentlichungen sind für die Mitglieder kostenlos.